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  Pflege u. Betreuung
Unsere Pflegeleistungen

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Pflegerische Betreuung wird erst notwendig, wenn die Selbstverantwortung oder Selbstversorgung im Bereich der täglichen Aktivitäten Funktionseinbußen aufweist. Je nach Art und Ausmaß dieser Einbußen gestaltet sich die Betreuung und Pflege.

Das Ziel unserer Arbeit ist, durch eine aktivierende Pflege das gesundheitliche Befinden jedes unserer Gäste entsprechend seinen körperlichen und/oder psychischen Beeinträchtigungen zu verbessern oder bestmöglich zu erhalten.

Unsere Mitarbeiter im Pflegebereich dokumentieren jede Leistung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und gewährleisten somit die Nachvollziehbarkeit der von uns erbrachten Leistungen und -falls notwendig- die Informationsweitergabe an die behandelnden Ärzte.

Je nach Ausmaß der individuellen gesundheitlichen Beeinträchtigung unterscheiden die Pflegekassen bzw. Kostenträger zwischen fünf sogenannten "Pflegegraden", geregelt über das SGB XI (SozialGesetzBuch 11). Der "Medizinische Dienst der Krankenkassen", kurz „MdK“ genannt, prüft und entscheidet im Auftrag der Pflegekassen die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit und definiert die Einstufung in den jeweiligen Pflegegrad.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter !



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